Der Rollsport- und Inline- Verband Schleswig-Holstein e.V. (RIVSH) ist Fachverband im Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.. Er wurde 1950 als Roll(schuh)sportverband im klassischen Sinne gegründet und hat 2003 mit der Anpassung seines Namens und der Satzung auf die vehemente Entwicklung des Inlineskatingsports reagiert.

Der RIVSH ist auch Dachverband der Fachvereine im Lande. Daher zählt der Vereinsservice zu seinen vornehmsten Aufgaben. Zur Zeit hat er 20 Mitglieder mit rund 1600 Sportlern, unterschieden in die Sparten:

Rollschuhlauf (Kunstlauf, Tanz und Rollerderby), Inlineskaten (Inlineskaten und Skaterhockey).

Als Dachverband fühlt sich der RIVSH zunächst dem Breitensport, auch „Freizeitsport“ genannt, verpflichtet. Hier bemüht er sich um die Durchführung von Aus- und Fortbildungen für die Übungsleiter seiner Vereine und die fachliche Begleitung von zeitgemäßen externen Rollsport-Veranstaltungen für die Bevölkerung.

Im Leistungssport hat der RIVSH überaus beachtliche Erfolge vorzuweisen. Insbesondere im Rolltanz haben seine Vereine zahlreiche internationale und nationale Meistertitel errungen. Aber auch die Sparte Inlineskaten, hat bereits Deutsche, Europa- und Vize-Weltmeister hervorgebracht.

Die Aus- und Fortbildung der Trainer für den Leistungssport sowie die Betreuung der Sportler bei internationalen Wettkämpfen liegt in der Hand des Bundes-Fachverbandes (Deutscher Rollsport- und Inline-Verband e.V., DRIV), in dem der RIVSH Mitglied ist. Der DRIV entwickelt zudem überregional wirksame Projekte und Konzepte für die zahlreichen Facetten des Rollsports und schult die Fachreferenten seiner Landes-Mitgliedsverbände. Er setzt auch die für den deutschen Sport maßgeblichen Intentionen des DSB um- z.B., wenn es um die Verwendung von Fördermitteln für Familien-, Jugend-, Senioren- oder Leistungssport geht.

Neben der verbandsinternen Arbeit ist der RIVSH tätig für die Öffentlichkeitswirkung des Rollsports. So kümmert er sich z.B. insbesondere beim Inlineskaten um die Schulung des Sicherheits-Bewusstseins oder ist über seine Fachreferenten in der Universitätslehre, Durchführung von Schulprojekten oder als Gerichtsgutachter wirksam.